Elternbeirat

 Aus den Klassen werden jeweils zwei Elternvertreter/-innen  gewählt. Diese bilden gemeinsam den Elternbeirat, der wiederum einen Vorsitzenden wählt. 

Die Aufgaben des Elternbeirats:  

  • Die Unterstützung der Lehrerschaft und Schulleitung in ihrer Arbeit 
  • Das Einsetzen für die Anliegen und Ideen der Elternvertreter und der Eltern 
  • Die Durchführung oder Beteiligung von schulischen Veranstaltungen 
  • An den 2-3 Sitzungen pro Schuljahr nimmt in der Regel die Schulleitung teil und informiert über Aktuelles aus dem Schulleben. 

 Der Vorsitzende des Elternbeirats trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung. 

Aufgabenfelder der Elternvertreter: 

  • Die Aufgabenfelder der Elternvertreter und die Aufgaben des Elternbeirats finden sich in der „Handreichung für Elternvertreter an der FES“.