Elternbeirat
Aus den Klassen werden jeweils zwei Elternvertreter/-innen gewählt. Diese bilden gemeinsam den Elternbeirat, der wiederum einen Vorsitzenden wählt.
Die Aufgaben des Elternbeirats:
- Die Unterstützung der Lehrerschaft und Schulleitung in ihrer Arbeit
- Das Einsetzen für die Anliegen und Ideen der Elternvertreter und der Eltern
- Die Durchführung oder Beteiligung von schulischen Veranstaltungen
- An den 2-3 Sitzungen pro Schuljahr nimmt in der Regel die Schulleitung teil und informiert über Aktuelles aus dem Schulleben.
Der Vorsitzende des Elternbeirats trifft sich regelmäßig mit der Schulleitung.
Aufgabenfelder der Elternvertreter:
- Die Aufgabenfelder der Elternvertreter und die Aufgaben des Elternbeirats finden sich in der „Handreichung für Elternvertreter an der FES“.